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BVerfG, 05.08.1986 - 1 BvR 637/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mutterschutz - Mutterschaftsurlaub - Nichteheliche Väter - Bundeserziehungsgeldgesetz - Ausschluß der Begünstigung
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- LSG Hamburg, 09.08.1983 - I KRBF 2/83
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1984 - 184/83
- EuGH, 12.07.1984 - 184/83
- LSG Hamburg, 22.11.1984 - VI KRBF 2/83
- BVerfG, 05.08.1986 - 1 BvR 637/85
Papierfundstellen
- NJW 1987, 179
- NJW-RR 1987, 130 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 22.12.1993 - 1 BvR 54/93
Verfassungsmäßigkeit der Anknüpfung des Anspruchs auf Erziehungsgeld an die …
Der Nichtsorgeberechtigte könnte die Betreuung des Kleinkindes nur auf einer rechtlich ungesicherten Grundlage übernehmen; der Personensorgeberechtigte hätte jederzeit die Möglichkeit, ihm die Betreuung zu entziehen, und müßte dies gegebenenfalls aufgrund seiner Pflicht zur Personensorge sogar tun (vgl. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1986 [1 BvR 637/85] = SozR 2200 § 200 Nr. 10; Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Juni 1993 [1 BvR 55/93]). - BVerfG, 18.06.1993 - 1 BvR 55/93
Verfassungsmäßigkeit der Anknüpfung des Erziehungsgeldanspruchs an die …
Der nicht Personensorgeberechtigte könnte die Betreuung des Kleinkindes nur auf einer rechtlich ungesicherten Grundlage übernehmen; der Personensorgeberechtigte hätte jederzeit die Möglichkeit, ihm die Betreuung zu entziehen, und müßte dies möglicherweise aufgrund seiner Pflicht zur Personensorge sogar tun (vgl. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats, 1 BvR 637/85, SozR 2200 § 200 Nr. 10).